Alles Lob gebührt Allah..
Ich fragte unseren Shaykh, den Shaykh ʿAbd Al-ʿAziz Ibn ʿAbdullah Ibn Baz, zu dieser Angelegenheit, und er antwortete, dass man für ihn darauf hoffe, denn es trifft zu, dass er die sechs Tage von Schawwal gefastet hat, so wie es auch zutrifft, dass er die „weißen Tage“ gefastet hat, und Allahs Gunst ist weit.
Und bezüglich derselben Angelegenheit antwortete mir der geehrte Shaykh Muhammad Ibn Salih Al-ʿUthaymin mit Folgendem: „Ja, wenn er sechs Tage von Schawwal fastet, entfallen für ihn die ‚weißen Tage‘, egal ob er sie während der ‚weißen Tage‘ oder davor oder danach fastet, denn es trifft auf ihn zu, dass er drei Tage des Monats gefastet hat. Und ʿAishah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - sagte: Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte drei Tage von jedem Monat zu fasten; es war ihm gleichgültig, ob er sie am Anfang des Monats, in seiner Mitte oder an seinem Ende fastete. Und dies gehört zur gleichen Art wie das Entfallen des Gebets zur Begrüßung der Moschee durch das Pflicht- oder Sunnah Gebet; wenn jemand die Moschee betritt und das regelmäßige Sunnah-Gebet verrichtet, entfällt für ihn das Gebet zur Begrüßung der Moschee …“
Und Allah weiß es am besten.