Sonntag 24 Muharram 1447 - 20 Juli 2025
German

Die vielfältigen rechtlichen Einschränkungen zur Begrenzung der Vollziehung der Scheidung

Frage

Ich bin Muslim und glaube daran, dass Allah Seine Weisheit hat, auch wenn sie uns unklar erscheint. Er - erhaben und erhaben ist Er - weiß besser als wir, was für uns nützlich ist. Ich weiß, dass die Weisheit hinter der Strenge der Ehevertragsregelungen darin liegt, Schaden abzuwenden, damit keine Frau Unzucht begeht und behauptet, sie sei verheiratet. Warum gibt es aber Erleichterung bei der Scheidung? Mit nur einem Wort endet die Ehe - ohne Zeugen, ohne Bekanntmachung an die Menschen. Außerdem ist die Scheidung auf drei Scheidungen begrenzt. Ist das nicht eine Erleichterung, die zur Zerstörung der Familie führt? Und führt das Fehlen von Zeugen bei der Scheidung nicht zu Schäden, da eine Frau, die von ihrem Mann geschieden wurde, ohne dass Zeugen anwesend waren, Anspruch auf das Erbe erheben oder aus Unzucht schwanger werden und das Kind ihrem geschiedenen Mann zuordnen könnte?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Islam hat die Ehe gesetzlich vorgeschrieben und dazu befohlen, weil sie viele Vorteile mit sich bringt. Gleichzeitig hat er die Scheidung erschwert - und nicht, wie der Fragesteller sagt, erleichtert - und ihr Einschränkungen und Urteile auferlegt, die dem Mann die Scheidung erschweren und die Häufigkeit des Eintretens verringern. So wurde dem Ehemann nicht die uneingeschränkte Befugnis gegeben, seine Frau nach Belieben zu scheiden.

Und wenn die Muslime diese Urteile einhalten würden, käme es nur sehr selten zur Scheidung, und sie würde nur dann erfolgen, wenn der Ehemann sie wirklich benötigt. Doch die meisten Menschen beachten diese Urteile nicht und überschreiten die Grenzen Allahs. Daher hat die Zahl der Scheidungen zugenommen, und manche denken fälschlicherweise, dass der Islam die Scheidung erleichtert hat.

Zu jenen Urteilen, die Allah zur Verringerung der Scheidungen festgelegt hat, gehören:

  1. Dass die Grundregel im Islam ist, dass die Scheidung untersagt ist, entweder als etwas, das verboten (arab. haram) oder als etwas, das unerwünscht (arab. makruh) ist.

Shaykh Al-Islam Ibn Taymiyyah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Grundlage für die Scheidung ist das Verbot, und sie wurde nur im Maße des Bedarfs erlaubt, wie es in der authentischen Überlieferung von Jabir über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - bestätigt wurde: ‚Iblis richtet seinen Thron auf dem Meer auf und schickt seine Truppen aus. Diejenigen, die ihm am nächsten stehen, sind die, die die größten Versuchungen verursachen. Dann kommt ein Satan zu ihm und sagt: ‚Ich habe nicht von ihm abgelassen, bis er dieses und jenes tat.‘ Und schließlich kommt ein (anderer) Satan zu ihm und sagt: ‚Ich habe nicht von ihm abgelassen, bis ich ihn von seiner Frau getrennt habe.‘ Dann zieht er ihn näher zu sich und sagt: ‚Du bist es, du bist es‘ und umarmt ihn.‘ Und Allah - erhaben ist Er - sagte über den Tadel Zauberei: ‚Und so lernten sie von ihnen (beiden) das (Zaubermittel), womit man Zwietracht zwischen den Ehegatten stiftet.‘“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Majmu‘ Al-Fatawa“ (33/81).

Er sagte auch: „Wäre der Bedarf an einer Scheidung nicht vorhanden, würde der Beweis auf ihr Verbot hinweisen, wie es die Überlieferungen und die Grundsätze belegen. Aber Allah - erhaben ist Er - hat sie aus Barmherzigkeit für seine Diener erlaubt, da sie in manchen Fällen darauf angewiesen sind.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Majmu‘ Al-Fatawa“ (32/89).

  1. Allah - erhaben ist Er - hat die Scheidung in die Hand des Ehemannes und nicht der Ehefrau gelegt. Wäre die Scheidung in der Hand der Frau, würde die Anzahl der Scheidungen weitaus höher sein, als sie es jetzt ist, aufgrund der emotionalen Reaktionen der Frau und ihrer Neigung, schnelle Entscheidungen zu treffen.

Ibn Al-Humam Al-Hanafi - möge Allah ihm barmherzig sein - erwähnte, dass eine der Vorzüge der Scheidungsgesetze darin besteht, dass sie in der Hand der Männer und nicht der Frauen liegt. Der Grund dafür ist, dass der Mann besser in der Lage ist, sich selbst zu beherrschen und die Folgen seiner Entscheidungen zu überdenken. Siehe: „Fath Al-Qadir“ (3/463).

  1. Es ist dem Mann nicht erlaubt, seine Frau während ihrer Menstruation oder in der Reinheitsphase, in der er mit ihr Geschlechtsverkehr hatte, zu scheiden.

Die Rechtsgelehrten sind sich uneinig, ob die Scheidung in diesem Fall gültig ist oder nicht.

Wer seine Frau während ihrer Menstruation oder während (ihrer) Reinheit, in der er mit ihr Beischlaf hatte, scheiden möchte, sollte warten, bis sie wieder rein ist, und sie dann vor dem Geschlechtsverkehr scheiden. Diese Zeitspanne kann manchmal bis zu einem Monat betragen, und es ist wahrscheinlich, dass der Ehemann nach diesem Warten von der Scheidung absieht und der Grund, der ihn dazu veranlasst hat, die Scheidung zu wollen, verschwindet.

  1. (Es ist nicht erlaubt), die Frau nach der Scheidung aus ihrem Haus zu vertreiben, und es ist ihr nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Zusammenhang sagt Allah, erhaben ist Er: „O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit. Und fürchtet Allah, euren Herrn. Weist sie nicht aus ihren Häusern aus; sie sollen auch nicht selbst ausziehen, außer, sie begehen etwas klar Abscheuliches. Dies sind Allahs Grenzen. Wer aber Allahs Grenzen übertritt, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei.“ (At-Talaq:1).

Und der Zweck dieses Urteils ist es, den Eheleuten die Möglichkeit zu geben, ihr Problem zu lösen und dass der Ehemann seine Frau wieder zurücknimmt, ohne dass die Einmischung anderer Parteien stattfindet, deren Eingreifen möglicherweise schädlich und nicht förderlich für die Besserung ist.

Wenn die Frau nach der Scheidung sofort ihr Haus verlassen würde, würde dies - wie es tatsächlich oft der Fall ist - zu mehr Streitigkeiten führen und den Ehemann dazu drängen, die Rücknahme zu verweigern.

Und Allah - erhaben ist Er - erklärte im selben Vers den Grund für diese Regelung mit Seiner Aussage: „Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei.“, was auf eine Veränderung der Situation und die Rückkehr des Ehemanns zu seiner Frau hinweist.

  1. Der Gesetzgeber hat dem Ehemann die Möglichkeit gegeben, drei Scheidungen auszusprechen.

Die Weisheit dessen ist offensichtlich; damit der Mann, wenn er die Scheidung bereut, die Gelegenheit hat, seine Frau zurückzunehmen, in der Hoffnung, dass der Fehler einer der beiden korrigiert wird. Dann erhält der Ehemann eine weitere Chance. Wenn er jedoch die dritte Scheidung ausspricht, deutet dies in der Regel darauf hin, dass eine Versöhnung zwischen den beiden nicht mehr möglich ist und nur noch die endgültige Trennung bleibt.

At-Tahir Ibn `Ashur - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Weisheit dieser gewaltigen Gesetzgebung ist es, die Ehemänner davon abzuhalten, die Rechte ihrer Ehefrauen zu missachten und sie wie Spielzeug in ihren Häusern zu behandeln. Die erste Scheidung des Ehemanns ist ein Versehen, die zweite eine Erfahrung, und die dritte eine (endgültige) Trennung, wie der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - im Hadith von Musa und Al-Khidr sagte: „Das erste Mal von Musa war aus Vergessenheit, das zweite war eine Bedingung, und das dritte war absichtlich. Deshalb sagte ihm Al-Khidr beim dritten Mal: ‚Das ist die Trennung zwischen mir und dir.‘“ (Al-Kahf:78) - Überliefert von Al-Bukhari (2578) und Ahmad (35/56), und von den Herausgebern des Musnads als authentisch eingestuft. Siehe: „At-Tahrir wa At-Tanwir“ (2/415).

Ibn Al-Humam Al-Hanafi erklärte die Weisheit hinter der Gesetzgebung, dass der Ehemann nur drei Scheidungen hat, wie folgt: „Denn die menschliche Seele ist täuschend. Manchmal scheint es, als ob keine Notwendigkeit für eine Scheidung besteht oder als ob es besser wäre, darauf zu verzichten, und man mag sich dazu verleiten lassen. Wenn die Scheidung dann (jedoch) stattfindet, folgt Reue und die Brust ist beklommen, und die Geduld erschöpft. Deshalb hat Allah - erhaben ist Er - drei Scheidungen festgelegt, damit die Seele beim ersten Mal geprüft wird. Wenn die Entscheidung wahrhaftig war, bleibt es bis zum Ende der Wartezeit, andernfalls kann die Scheidung durch Rückkehr rückgängig gemacht werden. Dann, wenn die Seele wieder in denselben vorherigen Zustand zurückkehrt und den Ehemann zu einer weiteren Scheidung drängt, wird er erneut darüber nachdenken, was ihm widerfährt. Die dritte Scheidung tritt nur ein, nachdem er sich selbst geprüft und seine Situation verstanden hat. Nach der dritten (Scheidung) gibt es keine Entschuldigungen mehr.“ Ende des Zitats, siehe „Scharh Fath Al-Qadir" (3/465, 466).

  1. Die Rechtmäßigkeit der Ermahnung der Ehefrau, das Meiden im Ehebett und das Schlagen auf nicht quälende Weise, wenn befürchtet wird, dass sie sich gegenüber ihrem Ehemann überheblich verhält oder sich ihm gegenüber hochnäsig zeigt, wie es in der Aussage Allahs - erhaben ist Er - heißt: „Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.“ (An-Nisa:34).

Der Ehemann beginnt also nicht sofort die Scheidung einzuleiten, wenn das geringste Problem zwischen ihm und seiner Frau auftritt. Es gibt Versuche zur Versöhnung, die vor der Scheidung unternommen werden müssen.

  1. Die Erlaubnis der Schlichtung zwischen den Ehepartnern, wenn sie mit Problemen konfrontiert sind, die sie selbst nicht lösen können. In diesem Zusammenhang sagt Allah, erhaben ist Er: „Und wenn ihr Widerstreit zwischen den beiden befürchtet, dann setzt einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie ein. Wenn sie (beide) eine Aussöhnung wollen, wird Allah sie (beide) in Einklang bringen. Wahrlich, Allah ist allwissend und allkundig.“ (An-Nisa:35).

Der Ehemann sollte nicht sofort mit der Scheidung reagieren, wenn das Problem nicht gelöst werden kann, sondern es sollte ein weiterer Versuch unternommen werden, indem diese beiden Schlichter eingeschaltet werden.

Dies zeigt, dass der Islam die Rechtmäßigkeit und das Eintreten der Scheidung nicht erleichtert, sondern dem Mann strenge (Vorschriften) erlassen hat, um die Zahl der Scheidungen zu verringern. Dies liegt einzig daran, dass die Scheidung bei Allah - erhaben ist Er - unerwünscht und nicht erwünscht ist.

Shaykh Abdul Aziz Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Der Islam hat die Scheidung nur als letzte Lösung für die Trennung zwischen den Eheleuten festgelegt und hat vor der Scheidung erste Lösungen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Eheleuten geschaffen. Könnten wir, geehrter Shaikh, über diese Lösungen sprechen, die der Islam zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Eheleuten vor der Scheidung vorgesehen hat?"

Er antwortete: „Allah hat die Versöhnung zwischen den Eheleuten und die Anwendung von Mitteln, die das Zusammenleben wiederherstellen und das Unheil der Scheidung verhindern, vorgeschrieben. Dazu gehören: Das Ermahnen, das Verlassen des Bettes und das leichte Schlagen, wenn Ermahnung und das Verlassen des Bettes nicht helfen, wie in Seiner - erhaben ist Er - Aussage: „Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist (hoch) erhoben und groß.” (An-Nisa:34).

Darunter fällt auch das Entsenden von Schlichtern aus der Familie des Mannes und der Familie der Frau, wenn zwischen ihnen Streit herrscht, um die Eheleute zu versöhnen, wie in Seiner - erhaben ist Er - Aussage: „Und wenn ihr Widerstreit zwischen den beiden befürchtet, dann setzt einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie ein. Wenn sie (beide) eine Aussöhnung wollen, wird Allah sie (beide) in Einklang bringen. Wahrlich, Allah ist allwissend und allkundig.” (An-Nisa:35).

Wenn diese Mittel nicht wirksam sind und die Versöhnung nicht gelingt und der Streit anhält, dann hat der Ehemann das Recht auf Scheidung, wenn der Grund (für die Scheidung) bei ihm liegt. Und die Frau hat das Recht, sich mit Geld freizukaufen, wenn er sie nicht ohne dieses scheidet, falls der Fehler bei ihr liegt oder aufgrund von Hass, (dies) gemäß der Aussage Allahs, erhaben ist Er: „Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, dass sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, dass die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.” (Al-Baqarah:229); und weil die Trennung auf gute Weise besser ist als Streit und Auseinandersetzungen, und weil dadurch die Zwecke der Ehe, für die sie geschaffen wurde, nicht erreicht werden. Deshalb sagte Allah, erhaben ist Er: „Und wenn die beiden sich trennen, wird Allah jeden aus Seiner Fülle bereichern. Allah ist Allumfassend und Allweise.” (An-Nisa:130) Es wurde auch von dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - authentisch überliefert, dass er Thabit Ibn Qais Al-Ansari - möge Allah mit ihm zufrieden sein - befahl, als seine Frau nicht mehr bei ihm bleiben konnte aus fehlender Liebe zu ihm und sie zustimmte, ihm den Garten, den er ihr als Brautgabe gegeben hatte, zurückzugeben, diesen Garten anzunehmen und sie mit einer Scheidung zu entlassen. Von Al-Bukhari im Sahih überliefert.“ Fatawa ‘Ulama Al-Balad Al-Haram, (S. 494-495)

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A