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Habe ich richtig verstanden, dass zu den Regeln der Schamhaftigkeit, zu denen (der Islam) aufruft, dass Männer beim Urinieren hocken oder sich beugen sollten? Ich frage mich jedoch, ob es nicht noch schamhafter wäre, in Männertoiletten auf das Urinale zu verzichten, insbesondere wenn jemand Muslim ist und sein Zimmer sich in der Nähe der Toilette befindet. Ich weiß, dass die Regeln des Anstands und der Schamhaftigkeit für muslimische Frauen zahlreich und strenger sind als für westliche Frauen. Genau aus diesem Grund respektiere ich muslimische Frauen sehr. Ich habe nicht die Absicht, Muslime anzugreifen, auch wenn es in meiner Frage vielleicht so erscheinen mag. Mir fehlt einfach das ausreichende Wissen über ihre Etikette und Verhaltensweisen. Vielen Dank im Voraus für die Antwort. Möge Allah euch vor allem Übel bewahren und Gesundheit und Wohlbefinden schenken.
Alles Lob gebührt Allah..
Zunächst müssen wir dir, lieber Fragender, dafür danken, dass du auf die Gefühle der Muslime Rücksicht nimmst und dich darum bemühst, zu erfahren, was sie verletzen könnte, um es zu vermeiden. Es freut uns, dir eine ausführliche Antwort auf deine Frage und noch darüber hinaus zu geben, in der Hoffnung, dass sich dir dadurch etwas erschließt, das dich zu großem Guten führt.
Zu den großartigen Merkmalen der gesegneten islamischen Gesetzgebung gehört, dass sie kein Gutes - sei es wenig oder viel - ausließ, ohne dazu aufzufordern und darauf hinzuweisen. Ebenso hat sie kein Übel - sei es gering oder groß - ausgelassen, ohne davor zu warnen und es zu verbieten. Daher ist sie in jeder Hinsicht vollkommen und schön.
Dies hat selbst bei Nichtmuslimen Erstaunen und Bewunderung für diese Religion hervorgerufen. So sagte einst ein Polytheist zu Salman Al-Farisi - möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Euer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat euch alles gelehrt, sogar die Verrichtung der Notdurft!“ So sagte Salman: „Ja, er hat uns verboten, uns beim Verrichten der Notdurft zur Gebetsrichtung hinzuwenden, sei es beim Stuhlgang oder Urinieren (…).“ Überliefert von At-Tirmidhi (16), der ihn als „hasan sahih“ (gut und authentisch) einstufte; er findet sich auch in Sahih Muslim und anderen Werken.
In der islamischen Gesetzgebung gibt es mehrere Verhaltensregeln und Urteile für die Verrichtung der Notdurft, darunter:
Die Gebetsrichtung der Muslime ist die Kaaba, die von Ibrahim - Frieden sei mit ihm - auf Allahs Befehl in Mekka erbaut wurde. Dies geschieht aus Respekt vor der Gebetsrichtung und zur Ehrung der Rituale Allahs. Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch sich zur Verrichtung seiner Notdurft setzt, so soll er sich weder der Qiblah zuwenden noch ihr den Rücken kehren.“ Überliefert von Muslim (389).
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch uriniert, soll er seinen Intimbereich nicht mit der rechten Hand berühren, sich nicht mit der rechten Hand reinigen und nicht in das Gefäß atmen.“ Überliefert von Al-Bukhari (150).
Dies ergibt sich aus dem zuvor erwähnten Hadith sowie aus der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wenn sich einer von euch reinigt, soll er dies nicht mit der rechten Hand tun.“ Überliefert von Al-Bukhari (5199). Außerdem überlieferte Hafsah - möge Allah mit ihr zufrieden sein -, die Ehefrau des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - nutzte seine rechte Hand für das Essen, Trinken, die Gebetswaschung, das Anziehen, das Nehmen und Geben, und seine linke Hand für alles andere.“ Überliefert von Imam Ahmad und (erwähnt) in „Sahih Al-Jamiʿ“ (4912). Außerdem berichtet Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn sich einer von euch (nach der Verrichtung der Notdurft) reinigt, soll er dies nicht mit seiner rechten (Hand) tun, sondern mit seiner linken.“ Überliefert von Ibn Majah (308) und in „Sahih Al-Jamiʿ“ (322).
Dies ist diskreter und schützt besser davor, dass Urinspritzer auf den Körper oder die Kleidung gelangen. Wenn jedoch die Gefahr solcher Verunreinigungen ausgeschlossen ist, ist das Urinieren im Stehen erlaubt.
Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - bevorzugte es, sich hinter einer Erhebung im Boden oder einer Mauer aus Palmen (also einer Gartenmauer) zu verbergen. Überliefert von Muslim (517). Befindet sich jemand im freien Gelände und findet nichts, um sich zu verbergen, so sollte er sich von den Menschen entfernen. Al-Mughira ibn Schuʿbah berichtete: „Ich war mit dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - auf einer Reise. Als der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - seine Notdurft verrichten wollte, entfernte er sich weit.“ Überliefert von At-Tirmidhi (20), der ihn als „hasan sahih“ einstufte. Und von ʿAbdur-Rahman Ibn Abi Qurad wird überliefert, dass er sagte: „Ich zog mit dem Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hinaus an einen abgelegenen Ort. Wenn er seine Notdurft verrichten wollte, entfernte er sich weit.“ Überliefert von An-Nasai, (16) und in „Sahih Al-Jamiʿ“ (4651).
Aus diesem und dem vorherigen Punkt wird deutlich, lieber Fragesteller, dass das, was viele Menschen in westlichen Ländern und anderswo tun, nämlich das Urinieren im Stehen in offenen Kabinen öffentlicher Toiletten, den Regeln des Anstands, der Schamhaftigkeit und der edlen Moral widerspricht. Ein gesunder Mensch mit natürlicher Veranlagung empfindet dabei Unbehagen. Wie kann jemand in Gegenwart anderer seine Blöße enthüllen, die Allah zwischen seinen Beinen verborgen hat und zu deren Bedeckung er aufgerufen hat? Die Bedeckung dieser Körperstelle ist bei allen vernunftbegabten Menschen anerkannt. Es ist ebenso grundsätzlich ein Fehler, Toiletten so zu bauen, dass sich deren Nutzer gegenseitig sehen können, während sie urinieren. Dadurch fallen sie sogar hinter einige Tiere zurück, die sich instinktiv beim Urinieren und Stuhlgang verbergen.
Unser Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - lehrte uns, dass man beim Betreten der Toilette sagt: „Bismillah. Allahumma inni aʿudhu bika mina l-khubthi wa-l-khabaʾith.“ (Im Namen Allahs. O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor den männlichen und weiblichen Satanen.) Damit sucht man Schutz bei Allah vor allem den Bösen eines jeden männlichen und weiblichen Satan. Beim Verlassen der Toilette bittet man Allah um Vergebung, indem man sagt: „Ghufranaka.“ (Ich bitte Dich um Vergebung.)
Dies basiert auf der Überlieferung von Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - das Urinieren in stehendes Wasser verboten hat. Überliefert von Muslim (423). Der Grund dafür ist, dass es das Wasser verunreinigt und diejenigen schädigt, die es nutzen.
Dies waren einige der Verhaltensregeln und Urteile, die in der islamischen Gesetzgebung zu diesem Thema überliefert wurden - einem Thema, das jeden Menschen täglich betrifft. Die islamische Gesetzgebung hat ihm daher größte Aufmerksamkeit gewidmet und es in aller Deutlichkeit erläutert. Was also ist erst mit den Angelegenheiten von noch größerer (Bedeutung)? Kennst du - o ehrenwerter Fragender - irgendeine Religion oder Gesetzgebung auf der Welt, die sich dieser (Thematik) derart (widmete)? Wahrlich, bei Allah, dies allein reicht aus, um ihre Vollkommenheit, Schönheit und die Verpflichtung zu ihrer Befolgung zu beweisen. Wir bitten Allah für uns und dich um Erfolg in allem Guten und um Rechtleitung zur Wahrheit. Und Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad.
Und Allah weiß es am besten.