Unterstützen sie IslamQA

Bitte tragen Sie großzügig dazu bei, die Kontinuität unserer Website - so Allah will - zu gewährleisten.

Die Bedingungen für das Zusammenlegen von zwei Gebeten während der Reise

21-07-2025

Frage 153665

Ich war auf einer Reise und wollte das Maghrib-Gebet mit dem Isha-Gebet zusammenlegen. Als ich in der Region ankam, war es Zeit für das Isha-Gebet, also betete ich mit ihnen das Isha-Gebet und betete danach das Maghrib-Gebet. Ist meine Handlung korrekt oder nicht? Und was sind die Bedingungen für das Zusammenlegen von zwei Gebeten während der Reise?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist für den Reisenden erlaubt, zwei Gebete zusammenzulegen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Reise muss eine Entfernung sein, bei der es erlaubt ist, die Gebete zu verkürzen, was etwa 80 Kilometer entspricht, gemäß der Mehrheit der Gelehrten. Einige Gelehrte sind (jedoch) der Meinung, dass die Entfernung für die Reise nicht auf eine bestimmte Distanz festgelegt ist, sondern dass es auf die örtliche Gewohnheit (arab. ‘Urf) ankommt.

Siehe die Antwort auf Frage Nummer: (38079).

  1. Es wird von der Mehrheit der Gelehrten vorausgesetzt, dass die Reise erlaubt (arab. mubah) sein muss. Wenn jemand reist, um Raubüberfälle, Unzucht oder eine andere Sünde zu begehen, ist es ihm nicht erlaubt, von den Erleichterungen für den Reisenden Gebrauch zu machen. Abu Hanifah - möge Allah ihm barmherzig sein - hat diese Bedingung jedoch nicht vorausgesetzt.“ Siehe: „Al-Mausu‘ah Al-Fiqhiyyah“ (27 /276).
  2. (Der Reisende) muss die Absicht haben, vier Tage oder weniger an einem Ort zu bleiben. Wenn er die Absicht hat, länger als vier Tage zu bleiben, darf er die Erleichterungen für die Reise, (und zwar) das Fastenbrechen im Ramadan, das Verkürzen und Zusammenlegen (der Gebete) nicht in Anspruch nehmen.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Wenn man die Absicht hat, mehr als vier Tage zu bleiben, darf man die Erleichterungen für die Reise, wie das Zusammenlegen und Verkürzen der Gebete, nicht in Anspruch nehmen. Wenn man jedoch die Absicht hat, vier Tage oder weniger zu bleiben oder wenn seine Reise mit dem Erfüllen eines Bedürfnisses verbunden ist, so darf er, sobald dieses (Bedürfnis) erfüllt ist und er (weiter) reist, ohne eine bestimmte Dauer festzulegen, (die) für die Erleichterungen des Reisens (erforderlich ist) - dann ist es ihm erlaubt, von den Erleichterungen des Reisens Gebrauch zu machen.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (8 /113-114).

  1. Er (der Reisende) darf erst von den Erleichterungen für Reisende Gebrauch machen, wenn er seine Stadt verlassen hat. Siehe: „Al-Mausu‘ah Al-Fiqhiyyah“ (27/279).
  2. Die Mehrheit der Gelehrten setzt voraus, dass die beiden Gebete beim Zusammenlegen aufeinanderfolgend verrichtet werden, sodass kein langer Zeitraum zwischen den beiden Gebeten liegt.

Shaykh Al-Islam Ibn Taymiyyah hat jedoch die Ansicht vertreten, dass dies keine Bedingung ist.“ Siehe: „Majmu‘ Al-Fatawa“ (24 /54).

  1. Bei der Mehrheit der Gelehrten wird vorausgesetzt, dass die beiden Gebete, die zusammengelegt werden, in der richtigen Reihenfolge verrichtet werden.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Es ist verpflichtend, dass im Fall des Zusammenlegens die Reihenfolge eingehalten wird, sodass das Dhuhr-Gebet zuerst gebetet wird, dann das Asr-Gebet, und das Maghrib-Gebet zuerst, und daraufhin das Isha-Gebet, unabhängig davon, ob man sie zur Zeit des früheren oder späteren Gebets zusammenlegt.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (8/139).

Und Shaykh Ibn Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Reihenfolge wird vorausgesetzt, indem man mit dem ersten (Gebet) beginnt und dann mit dem zweiten (fortfährt). Dies, weil der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Betet, wie ihr mich beten seht.‘ Außerdem wurde im Gesetz die Reihenfolge der Gebetszeiten festgelegt. Wenn der Mensch (dies) jedoch vergisst, es nicht wusste oder eine Gruppe von Menschen das Isha-Gebet betet, während er die Absicht hatte, die Gebete zusammenzulegen und zur späteren Gebetszeit zu beten, und er dann mit ihnen das Isha-Gebet betet und danach das Maghrib-Gebet verrichtet, (stellt sich die Frage), ob die Reihenfolge in solchen Fällen entfällt oder nicht. Die bekannte Meinung bei unseren Rechtsgelehrten - möge Allah ihnen barmherzig sein - ist, dass sie (die Reihenfolge) nicht entfällt. Darauf basierend gilt, dass, wenn jemand das zweite (Gebet) versehentlich oder aus Unwissenheit oder um die Gemeinschaft zu erreichen oder aus anderen Gründen vor dem ersten (Gebet betet), das Zusammenlegen ungültig ist. Was sollte er in diesem Fall tun?

Antwort: Das Gebet, das er zuerst gebetet hat, ist nicht gültig, und er ist verpflichtet, es zu wiederholen. Ein Beispiel dafür: Ein Mann hatte die Absicht, die Gebete zusammenzulegen und zur späteren Gebetszeit zu beten, betrat jedoch die Moschee und fand (eine Gruppe von) Menschen vor, die das Isha-Gebet verrichteten. Er betete mit ihnen das Isha-Gebet, und als er mit dem Isha-Gebet fertig war, betete er das Maghrib-Gebet. Wir sagen: Das Isha-Gebet ist ungültig, weil er es dem Maghrib-Gebet vorgezogen hat, und die Reihenfolge eine Bedingung ist. Daher muss er das Isha-Gebet erneut beten, und das Maghrib-Gebet bleibt gültig. Was wir mit „ungültig“ meinen, ist, dass es nicht als (erfülltes) Pflicht(gebet) gilt, mit dem er seine Verpflichtung erfüllte, aber es zählt als freiwilliges (Gebet), für das er belohnt wird.“ Ende des Zitats, zusammengefasst aus „Ash-Sharh Al-Mumti‘“ (4/401-402).

Und Allah weiß es am besten.

Gebet des Reisenden
Auf der Seite von Islam Q&A anzeigen