Alles Lob gebührt Allah..
Das Erreichen des Freitagsgebets gilt nur dann als (tatsächlich) erreicht, wenn man eine Gebetseinheit (arab. Rak'ah) mit dem Imam erreicht. Eine Gebetseinheit gilt als dann erreicht, wenn man die Verbeugung (arab. Ruku') mit dem Imam erreicht. Wenn man den Imam vor dem Aufrichten aus der Verbeugung in der zweiten Gebetseinheit erreicht, dann man das Gebet erreicht. In diesem Fall vervollständigt man sein Gebet nach dem Taslim des Imams, indem man aufsteht und die verbleibende Gebetseinheit betet.
Wenn man den Imam (jedoch) erst nach dem Aufrichten aus der Verbeugung in der zweiten Gebetseinheit erreicht, dann hat man das Freitagsgebet verpasst und es nicht mehr erreicht. In diesem Fall betet man das Gebet als Dhuhr-Gebet, indem man nach dem Taslim des Imams aufsteht und sein Gebet mit vier Gebetseinheiten vervollständigt - als Dhuhr-Gebet und nicht als Freitagsgebet. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, (darunter) Malik, Ash-Shafi'i und Ahmad, möge Allah ihnen barmherzig sein. Siehe: „Al-Majmu'” von An-Nawawi (4/558).
Sie führen (hierzu) mehrere Beweise an, darunter:
- Die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wer eine Gebetseinheit des Gebets erreicht, der hat das Gebet erreicht.” Al-Bukhari (580) und Muslim (607).
- An-Nasai überliefert über 'Abdullah Ibn 'Umar - möge Allah mit beiden zufrieden sein -, der sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer eine Gebetseinheit des Freitags(gebets) oder eines anderen (Gebets) erreicht, soll weitere hinzufügen, und sein Gebet ist vollständig.” Von Al-Albani in „Al-Irwa'” als authentisch eingestuft (622).
Und wenn jemand das Gebet aus einem Entschuldigungsgrund, der außerhalb seiner Kontrolle liegt - wie eine Buspanne, wie vom Fragesteller erwähnt, oder andere Entschuldigungen wie Schlaf oder aus Vergessenheit - nicht erreicht, dann trifft ihn keine Schuld und er sündigt (damit) nicht in diesem Fall. Dies gemäß der Aussage Allahs, erhaben ist Er: „Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben.” (Al-Ahzab:5) Und eine solche (Person) hat das Gebet nicht absichtlich versäumt.
Und gemäß der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wahrlich, Allah hat meiner Gemeinschaft (arab. Ummah) Fehler, Vergessenheit und das, wozu sie gezwungen werden, erlassen.” Überliefert von Ibn Majah und von Al-Albani in „Al-Irwa'” (82) als authentisch eingestuft.
Und in diesem Fall, wenn jemand aufrichtig die Absicht hatte, das Gebet zu verrichten, es aber aufgrund eines Entschuldigungsgrundes nicht konnte, dann erhält er die volle Belohnung. Dies basiert auf der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wahrlich, die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte.” Al-Bukhari (1), Muslim (1907).
Und gemäß der Aussage des Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zu seinen Gefährten, als er vom Feldzug nach Tabuk zurückkehrte: „Wahrlich, in Madinah gibt es Männer, die mit euch keinen Weg gegangen und kein Tal durchquert haben, ohne dass sie die Belohnung (des Feldzuges) mit euch teilen. (Nur) die Krankheit hat sie zurückgehalten.” Muslim (1911).
Und Allah weiß es am besten.