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Er hat sich am Zeh verletzt - wie soll er die Gebetswaschung durchführen?

17-07-2025

Frage 148062

Ich habe eine Wunde an meinem Zeh. Soll ich sie verbinden? Und was mache ich (in diesem Fall) bei der Gebetswaschung (arab. Wudu)? Ist das Streichen über die Ledersocken (arab. Khuffayn) in dieser Situation erlaubt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Pflicht ist es, die Körperteile zu waschen, deren Waschung Allah bei der Gebetswaschung vorgeschrieben hat, und dabei den gesamten betreffenden Körperteil zu waschen, der nicht vom Wasser erreicht wird.

Wenn sich an dem Körperteil, dessen Waschung vorgeschrieben ist, eine Wunde befindet und die betroffene Person befürchtet, dass das Waschen ihr schadet oder den Heilungsprozess verzögert, dann soll sie über die Wunde mit Wasser streichen - sofern sie unbedeckt ist und das Streichen möglich ist. Und wenn (die Wunde) unbedeckt, aber das Streichen nicht möglich, so wäscht man, was man vom Körperteil zu waschen imstande ist, und macht dann Tayammum (die rituelle Trockenreinigung) als Ersatz für den Teil, den man weder waschen noch drüber streichen kann.

Wenn auf (die Wunde) ein Verband, ein Pflaster oder ein Medikament aufgetragen wurde, das das Eindringen von Wasser verhindert, so wird über den Verband oder das Pflaster gestrichen.

Ibn Qudamah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Ahmad sagte: Wenn jemand die Gebetswaschung vollzieht und befürchtet, dass das Wasser seiner Wunde schadet, dann streicht er über den Stoffverband. Ebenso, wenn er auf seine Wunde eine Medizin aufgetragen hat und befürchtet, dass seine Entfernung ihm schadet, dann streicht er darüber - so hat Ahmad es festgelegt. Al-Athram überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Ibn Umar, dass an dessen Daumen ein Geschwür auftrat, woraufhin er es mit Galle bedeckte, und er vollzog die Gebetswaschung darüber. Und wenn der Nagel eines Menschen abgefallen ist oder er an seinem Finger eine Wunde hat, bei der er befürchtet, dass sich die Wunde verschlimmert, wenn sie mit Wasser in Berührung kommt, dann ist es erlaubt, darüber zu streichen - so legte es Ahmad fest. Und Al-Qadi sagte in Bezug auf ein Pflaster auf der Wunde: Wenn das Entfernen keinen Schaden verursacht, soll er es entfernen, den gesunden Teil waschen und für die Wunde Tayammum machen und über die Stelle der Wunde streichen. Wenn das Entfernen jedoch schädlich ist, dann gilt dafür das Urteil des Verbandes: (Er darf) darüber streichen.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Mughni“ (1/172-173); siehe auch: „Al-Mawsu'ah Al-Fiqhiyyah“ (14/273).

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Wenn sich an einer Stelle der Körperteile, die bei der Gebetswaschung gewaschen werden müssen, eine Wunde befindet und es weder möglich ist, sie zu waschen noch darüber zu streichen, weil dies dazu führen würde, dass sich die Wunde verschlimmert oder ihre Heilung verzögert wird, so ist für diese Person Tayammum verpflichtend.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Al-Lajnah Ad-Da'imah“ (5/357).

Shaykh Ibn 'Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn sich an einem der Körperteile der Reinheit, eine Wunde befindet, so hat dies mehrere Stufen:

Erste Stufe: Die Wunde ist unbedeckt und es schadet ihr nicht, wenn sie gewaschen wird - in diesem Fall ist es verpflichtend, sie zu waschen, wenn sie sich an einer Stelle befindet, die (bei der Gebetswaschung) gewaschen werden muss.

Zweite Stufe: Die Wunde ist unbedeckt und das Waschen schadet ihr, aber das Streichen (schadet ihr) nicht - in diesem Fall ist das Streichen verpflichtend, aber nicht das Waschen.

Dritte Stufe: Die Wunde ist unbedeckt und sowohl das Waschen als auch das Streichen schaden ihr - in diesem Fall macht man hierfür Tayammum.

Vierte Stufe: Die Wunde ist mit einem Verband oder Ähnlichem bedeckt, der notwendig ist - in diesem Fall wird über diese Bedeckung gestrichen, wodurch das Waschen des Körpergliedes ersetzt wird, und es ist kein Tayammum erforderlich. „Majmu' Fatawa wa Rasa'il Ibn 'Uthaymin“ (11/121).

Daher gilt auf dem zuvor genannten:

Wenn dein Finger durch Wasser keinen Schaden erleidet, muss er gewaschen werden. Wenn er durch das Waschen Schaden nimmt, aber das Streichen keine Schäden verursacht, muss man (über ihn) streichen. Wenn sowohl das Waschen als auch das Streichen schädlich sind und du ihn mit einem Verband abgedeckt hast, reicht das Streichen über den Verband.

Zweitens:

Was das Streichen über die Ledersocken betrifft: Wenn du deinen gesamten Fuß gewaschen hast, oder den Teil, den du erreichen kannst, und über das Körperglied mit der Wunde, wie oben beschrieben, gestrichen hast, und dann die Ledersocken anziehst, während du in diesem Zustand der Reinheit bist, dann ist das Streichen darüber erlaubt. (Dies gilt) für einen Zeitraum von einem Tag und einer Nacht, wenn du ansässig bist, und für drei Tage und Nächte, wenn du ein Reisender bist.

Ibn Qudamah sagte: „Wenn jemand Ledersocken im Zustand der Reinheit anzieht, dann ist es erlaubt, über den Verband zu streichen, weil sie (d.h. die Reinheit beim Streichen über die Ledersocken) eine verbindliche Regel ist. Und wenn sie (die Reinheit) unvollständig ist, dann ist das auf einen Mangel zurückzuführen, der immer vorhanden ist, und dieser verhindert nicht die Zulässigkeit des Streichens, wie bei der Unvollständigkeit der Reinheit der menstruierenden Frau, bevor ihre Entschuldigung aufgehoben wird. Und wenn er einen Verband im Zustand der Reinheit anlegt, dann ist es erlaubt, (über) den Verband zu streichen." Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Mughni“ (1/176-177).

Ibn Muflih sagte: „Und wenn jemand Ledersocken im Zustand der Reinheit anzieht, dann ist es erlaubt, über den Verband zu streichen.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Furu'“ (1/198).

Und Allah weiß es am besten.

Streichen über die Socken
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