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Der absichtlich falsche Schwur wird nur durch aufrichtige Reue gesühnt.

29-07-2025

Frage 100449

Ich habe gehört, dass derjenige, der absichtlich einen falschen Schwur (arab. Al-Yamin Al-Ghamus) tätigt, ins Höllenfeuer eingetaucht wird und dass es dafür keine Sühne (arab. Kaffarah) gibt. Bedeutet das, dass es keine Reue von dieser Sünde gibt? Und vergibt Allah alle Sünden, wenn die Reue korrekt und aufrichtig ist?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Schwur „Al-Ghamus” ist ein absichtlich falscher und sündhafter Schwur, wie jener, mit dem (der Schwörende) das Eigentum eines anderen unrechtmäßig an sich bringt. Er wird „Ghamus" genannt, weil er seinen Sprecher erst in die Sünde und dann ins Höllenfeuer eintaucht. So erklärte es Ibn Al-Athir in „An-Nihayah” (3/724).

Zweitens:

In „Al-Mausu’ah Al-Fiqhiyyah” (35/41) heißt es: „Die Fiqh-Gelehrten (arab. Fuqaha) sind bezüglich der Verpflichtung zur Sühneleistung bei einem absichtlich falschen Schwur unterschiedlicher Meinung. Es (gibt diesbezüglich) zwei Meinungen:

Erste Ansicht: (Es gibt) keine Verpflichtung zur Sühneleistung bei einem absichtlich falschen Schwur. Diese Meinung vertritt die Mehrheit der Fiqh-Gelehrten: Die Hanafiten, Malikiten und Hanabilah.

Zweite Ansicht: Die Verpflichtung zur Sühneleistung bei einem absichtlich falschen Schwur. Diese Meinung wird von den Schafiiten vertreten. (...) Jede der Gruppen hat Beweise angeführt, die ihre Position stützen.“ Ende des Zitats.

Siehe: „Badai' As-Sana'i" (3/3), „At-Taj wa Al-Iklil" (3/266), „Kashaf Al-Qina'" (6/235).

In den „Fatawa des Ständigen Komitees” (23/133) heißt es: „Der absichtlich falsche Schwur gehört zu den großen Sünden. Eine Sühneleistung nützt in diesem Fall nicht, aufgrund der Schwere der Sünde. Nach der korrekten (Meinung) der Gelehrten ist keine Sühneleistung erforderlich. Vielmehr ist hierbei die Reue (arab. Taubah) und das Bitten um Vergebung (arab. Istighfar) notwendig.“ Ende des Zitats.

Unabhängig davon, ob man (nun) sagt, dass die Sühneleistung verpflichtend sei oder nicht, tilgt die Sühneleistung nicht die Sünde des absichtlich falschen Schwurs. Vielmehr ist aufrichtige Reue unabdingbar.

Deshalb sagte Shaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah in „Majmu' Al-Fatawa“ (34/139), nachdem er die Meinungsverschiedenheit über die Sühneleistung für den absichtlich falschen Schwur erwähnte: „Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Sünde nicht allein durch die Sühneleistung getilgt wird.“ Ende des Zitats.

Drittens:

Der absichtliche falsche Schwur ist wie jede andere Sünde: Er wird durch aufrichtige Reue getilgt. Es gibt keine Sünde, für die keine Reue angenommen wird, denn Allah - erhaben ist Er - hat die Tür der Reue für jeden Sünder geöffnet und Allah - erhaben ist Er - nimmt die Reue derer an, die bereuen. Allah - mächtig und majestätisch ist Er - sagte: „Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Wahrlich, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ (Az-Zumar:53)

Ibn Kathir - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Dieser Vers ist eine Einladung an alle Sünder, ob Ungläubige oder andere, zur Reue und Rückkehr zu Allah. Eine Mitteilung, dass Allah alle Sünden vergibt - für denjenigen, der von ihnen bereut und sich von ihnen abwendet -, ganz gleich, welche Sünden es sind, wie zahlreich sie auch sein mögen, selbst wenn sie so zahlreich wären wie der Schaum des Meeres. (...) Und Verse wie diesen gibt es sehr viele.“ Ende des Zitats.

Siehe auch die Antwort zur Frage Nr. (46683), in der dies noch ausführlicher erklärt wird.

Und Allah weiß es am besten.

Schwur und Gelöbnis Reue
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